Auswertungsgespräch: In einem weiteren Gespräch mit den Eltern wird gemeinsam
überlegt, welches weitere Vorgehen anhand der Diagnostik sinnvoll erscheint.
Sind sich sowohl Patient (und Eltern) als auch die Therapeutin bzw. der
Therapeut über einen Beginn einer Psychotherapie einig, wird ein Antrag auf
Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Ein Konsiliarbericht
muss beim Kinderarzt bzw. Hausarzt eingeholt werden. Wenn der Antrag durch die
Krankenkasse genehmigt ist und keine Wartezeiten zu beachten sind, kann die
Therapie beginnen.
Schweigepflicht:
Der Therapeut ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Diese ist eine
wichtige Grundlage der Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Therapeut, da
in einer Psychotherapie auch sehr persönliche Gefühle zur Sprache kommen. Dritte
werden nur im Ausnahmefall und nur unter ausdrücklicher Zustimmung vonseiten des
Patienten bzw. der Eltern miteinbezogen. Der Therapeut bedarf in einem solchen
Fall einer expliziten Schweigepflichtsentbindung.
Kosten
In der Regel werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen. Eltern von Kindern und Jugendliche im Alter bis 21 Jahre
haben Anspruch auf ein Erstgespräch. In einer solchen Sprechstunde wird
festgestellt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, die die Finanzierung
durch die Krankenkasse rechtfertigt. Für die Genehmigung einer Behandlung
muss ein Antrag gestellt werden. Eine Kurzzeittherapie (zweimal 12
Stunden + bei Bedarf jeweils 3 begleitende Sitzungen für die Bezugspersonen)
wird von der Krankenkasse bewilligt. Eine Umwandlung zur Langzeittherapie
wird anonymisiert von einem Gutachter bewilligt.
Bei Privatkassen gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Vor der Aufnahme einer
Psychotherapie muss die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse abklärt werden.
Patienten, die bei der AOK oder der Bosch-BKK versichert sind und im dortigen
Hausarztvertrag eingeschrieben sind, können sich in unserer Praxis in den
Facharztvertrag einschreiben lassen. Eine psychotherapeutische Behandlung ist
dann ohne Antragsverfahren möglich.
Patienten, die bei der DAK oder der TK versichert sind, können sich ebenfalls
hier in einen Vertrag zur besonderen psychotherapeutischen Versorgung einschreiben
und genauso wie die Patienten im Facharztvertrag von einer antragsfreien Behandlung profitieren.