Unser Angebot

Unser Angebot

  • Erstgespräch: In einem ersten Gespräch geht es um das gegenseitige Kennenlernen und die Darstellung der Symptomatik. Bei Kindern ist es sinnvoll, wenn beide Elternteile ohne das Kind kommen. Jugendliche können zum Erstgespräch allein oder in Begleitung ihrer Eltern kommen. Bitte zu diesem Termin auf jeden Fall die Krankenkassenkarte des Kindes mitbringen.

  • Diagnostik: Es folgen in der Regel zwei Stunden zur diagnostischen Abklärung. Hier wird anhand von Spielbegegnungen und/ oder Gesprächen festgestellt, ob eine Psychotherapie indiziert ist, oder ob es andere Möglichkeiten bzw. Hilfen gibt.
  • Auswertungsgespräch: In einem weiteren Gespräch mit den Eltern wird gemeinsam überlegt, welches weitere Vorgehen anhand der Diagnostik sinnvoll erscheint. Sind sich sowohl Patient (und Eltern) als auch die Therapeutin bzw. der Therapeut über einen Beginn einer Psychotherapie einig, wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Ein Konsiliarbericht muss beim Kinderarzt bzw. Hausarzt eingeholt werden. Wenn der Antrag durch die Krankenkasse genehmigt ist und keine Wartezeiten zu beachten sind, kann die Therapie beginnen.

  • Schweigepflicht: Der Therapeut ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Diese ist eine wichtige Grundlage der Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Therapeut, da in einer Psychotherapie auch sehr persönliche Gefühle zur Sprache kommen. Dritte werden nur im Ausnahmefall und nur unter ausdrücklicher Zustimmung vonseiten des Patienten bzw. der Eltern miteinbezogen. Der Therapeut bedarf in einem solchen Fall einer expliziten Schweigepflichtsentbindung.
  • Kosten In der Regel werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eltern von Kindern und Jugendliche im Alter bis 21 Jahre haben Anspruch auf ein Erstgespräch. In einer solchen Sprechstunde wird festgestellt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, die die Finanzierung durch die Krankenkasse rechtfertigt. Für die Genehmigung einer Behandlung muss ein Antrag gestellt werden. Eine Kurzzeittherapie (zweimal 12 Stunden + bei Bedarf jeweils 3 begleitende Sitzungen für die Bezugspersonen) wird von der Krankenkasse bewilligt. Eine Umwandlung zur Langzeittherapie wird anonymisiert von einem Gutachter bewilligt.

  • Bei Privatkassen gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Vor der Aufnahme einer Psychotherapie muss die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse abklärt werden.

  • Patienten, die bei der AOK oder der Bosch-BKK versichert sind und im dortigen Hausarztvertrag eingeschrieben sind, können sich in unserer Praxis in den Facharztvertrag einschreiben lassen. Eine psychotherapeutische Behandlung ist dann ohne Antragsverfahren möglich.

  • Patienten, die bei der DAK oder der TK versichert sind, können sich ebenfalls hier in einen Vertrag zur besonderen psychotherapeutischen Versorgung einschreiben und genauso wie die Patienten im Facharztvertrag von einer antragsfreien Behandlung profitieren.